Wissenswertes
Freiflächen

Photovoltaik-Planung für Freiflächen

Mario Jordan
Mario Jordan
Customer Success
teilen Sie den Artikel via...
veröffentlicht am 
November 3, 2023
 • 
5
 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Welche Herausforderungen ergeben sich bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045? Wir beleuchten die Rolle der Photovoltaik-Strategie des BMWK und wie Kommunen mit raffinierten Standortkonzepten die Energiewende vorantreiben können. Zudem enthüllen wir, wie Gemeinden finanziell am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden können. Erfahren Sie mehr über die entscheidenden Flächenkriterien und Standortanalysen, die für eine nachhaltige Energiezukunft unerlässlich sind.

Ansicht einer Gemeinde von oben

Ausbauziele und Herausforderungen

Um Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen, wurden mit dem EEG 2023 die Ausbauziele für erneuerbare Energien erhöht. Bis 2030 soll deren Anteil am bundesweiten Strommix 80 % betragen. Der Ausbauplan für Solaranlagen sieht dabei gemäß der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Steigerung der installierten Leistung ausgehend von 66 GW im Jahr 2022 auf bis zu 215 GW im Jahr 2030 vor. Dabei soll der Zubau künftig hälftig auf Dach- und Freiflächen erfolgen. Letztere stehen aufgrund ihres Flächenverbrauch allerdings in Konkurrenz zu anderen landwirtschaftlichen, naturschutzrechtlichen oder infrastrukturellen Nutzungen (siehe Abbildung).  

Quelle: eigene Darstellung nach Umweltbundesamt (2021)

Kommunale Standortkonzepte für Photovoltaik Freiflächenanlagen

Durch die angepassten Ausbauziele ist in den nächsten Jahren von einem erhöhten Druck auf die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen auszugehen.  Bei solch großen Investitionen mit langfristiger Ausrichtung und erheblicher Wirkung auf die ländliche Landschaft ist es umso wichtiger, mit einer klaren und überlegten Strategie die Flächenkulisse zu lenken. Dies kann Kommunen mit der Erstellung eines Standortkonzeptes für PV-Freiflächenanlagen gelingen. Dabei können nach eindeutigen und nachvollziehbaren fachlichen Kriterien geeignete Bereiche oder mögliche Standorte innerhalb des Gemeindegebiets festgelegt werden. Damit können die Gemeinden ihren politischen Willen demonstrieren und gemäß des Bayerischen Klimaschutzgesetzes als Vorbild in der Energiewende vorangehen. Den Gemeindevertreter:innen kann somit eine fundierte Entscheidungshilfe geboten werden, wodurch Planungssicherheit garantiert und die Energiewende beschleunigt werden kann.

Baurechtliche Aspekte

Da gemäß Baugesetzbuch (BauGB) mit Ausnahme eines 200-Meter-Korridors längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht zu den privilegierten Vorhaben zählen, erfordert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eine gemeindliche Bauleitplanung. Diese beinhaltet die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) (§ 1 Abs. 2 BauGB).  

Städtebauliche Standortkonzepte

Bei einer erwarteten Häufung von Ansiedlungswünschen ist es im Interesse der Gemeinde ein städtebauliches Standortkonzept zu erarbeiten und zu beschließen. Dieses ist laut § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und gibt gemäß § 176a Abs. 1 BauGB einen räumlichen Geltungsbereich vor. Somit kann das erarbeitete Konzept zum Bestandteil der Begründung eines Bebauungsplans gemacht werden (§ 176a Abs. 3 BauGB). Die Herausforderung einer ökologischen und sozialverträglichen Energiewende kann somit in Einklang mit der Beanspruchung von Landschafts- und Landwirtschaftsraum einer Gemeinde gebracht werden. Mit Hilfe dieser Steuerungsmöglichkeit kann die Gemeinde aktiv statt reaktiv agieren und ihrer Verpflichtung gegenüber den Bürgern nachkommen und das Landschaftsbild mitgestalten.

Finanzielle Beteiligung von Kommunen

Um einen zusätzlichen Anreiz für die Erstellung solcher städtebaulicher Standortkonzepte zu schaffen, wurde mit dem EEG 2023 die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen. Gemäß § 6 Art. 1 S. 1 EEG 2023 können Anlagenbetreiber die betreffende Gemeinde finanziell beteiligen. Bis zu „0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge“ (§ 6 Art. 3 S. 1 EEG 2023) dürfen angeboten werden. Diese Vergütung können die Anlagenbetreiber im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber wieder zurückverlangen (§ 6 Art. 5 EEG 2023). Eine transparente Kommunikation und entsprechende Beteiligung der Flächeneigentümer:innen bei der Erstellung des Standortkonzeptes kann sich also für die Gemeinde auch finanziell lohnen.

Flächenkriterien und Standortanalysen

Die fachlichen Grundlagen der Standortanalysen werden durch die Bundesländer und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgegeben. In Bayern kann nach Vorgabe des Leifadens „Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ des StMB zwischen Ausschlussflächen, Restriktionsflächen und geeigneten Standorten unterschieden werden:

  • Ausschlussflächen: „Diese Standorte sind für eine Errichtung von Photovoltaik Freiflächenanlagen aus rechtlichen und/ oder fachlichen Gründen grundsätzlich ungeeignet“  
  • Restriktionsflächen: „Dies sind Flächen, die für die Errichtung von Photovoltaik Freiflächenanlagen nur bedingt geeignet sind“  
  • Geeignete Standorte: Diese umfassen Standorte, die „nach Durchführung der Ausschlüsse nach (1) und (2) verbleiben“  

Auf Basis dieser Flächenkriterien ergibt sich nun folgende Gliederung. Die Ausschlussflächen beinhalten die Ausschlussflächen aus dem Leitfaden des StMB (z.B. Naturschutzgebiete), die tatsächlichen Ausschlussflächen wie Wälder und die Abstände zum Beispiel zu Siedlungen. Die geeigneten Flächen werden unterschieden in privilegierte Flächen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB und EEG-Flächen nach § 37 Abs. 1 EEG 2023. Die ermittelten Restriktionsflächen basieren auf dem Leitfaden des StMBs, während sonstige geeignete Flächen Gebiete ohne garantierte Vergütung durch das EEG beschreiben.  

Quelle: eigene Darstellung

power2nature kann all jene Kriterien mit Hilfe einer Geoinformationssoftware abbilden und individuell auf ein Gemeindegebiet zuschneiden. Somit ist eine Analyse einzelner Flurstücke möglich, wobei die rechtliche und wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Projekts geprüft werden kann.  

Inhalt

Weitere Artikel

Das könnte Sie auch interessieren...

power2nature

Nehmen Sie Kontakt auf

Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.